{"id":12523,"date":"2024-05-17T07:52:50","date_gmt":"2024-05-17T07:52:50","guid":{"rendered":"https:\/\/zephyr-group.eu\/allgemeine-geschaftsbedingungen\/"},"modified":"2026-03-19T15:12:46","modified_gmt":"2026-03-19T15:12:46","slug":"allgemeine-geschaftsbedingungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/zephyr-group.eu\/de\/allgemeine-geschaftsbedingungen\/","title":{"rendered":"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen"},"content":{"rendered":"<p>[et_pb_section fb_built=&#8220;1&#8243; admin_label=&#8220;Hero&#8220; module_class=&#8220;header&#8220; _builder_version=&#8220;4.25.1&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; background_color=&#8220;#261f1c&#8220; background_enable_image=&#8220;off&#8220; custom_padding=&#8220;100px||100px||true|&#8220; locked=&#8220;off&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220; theme_builder_area=&#8220;post_content&#8220;][et_pb_row _builder_version=&#8220;4.25.1&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; animation_direction=&#8220;top&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220; theme_builder_area=&#8220;post_content&#8220;][et_pb_column type=&#8220;4_4&#8243; _builder_version=&#8220;4.25.1&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220; theme_builder_area=&#8220;post_content&#8220;][et_pb_text _builder_version=&#8220;4.25.1&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; header_text_color=&#8220;#FFFFFF&#8220; header_font_size=&#8220;65px&#8220; custom_padding=&#8220;0px|||||&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220; theme_builder_area=&#8220;post_content&#8220;]<\/p>\n<h1>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/h1>\n<p>[\/et_pb_text][\/et_pb_column][\/et_pb_row][\/et_pb_section][et_pb_section fb_built=&#8220;1&#8243; admin_label=&#8220;Introduction&#8220; module_id=&#8220;continue&#8220; _builder_version=&#8220;4.25.1&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; background_color=&#8220;#FFFFFF&#8220; custom_padding=&#8220;90px|||||&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220; theme_builder_area=&#8220;post_content&#8220;][et_pb_row _builder_version=&#8220;4.25.1&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; custom_padding=&#8220;2px||0px|||&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220; theme_builder_area=&#8220;post_content&#8220;][et_pb_column type=&#8220;4_4&#8243; _builder_version=&#8220;4.25.1&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220; theme_builder_area=&#8220;post_content&#8220;][et_pb_text _builder_version=&#8220;4.25.1&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; text_text_color=&#8220;#4E4843&#8243; background_enable_color=&#8220;off&#8220; max_width=&#8220;950px&#8220; module_alignment=&#8220;center&#8220; custom_padding=&#8220;||3px||false|false&#8220; hover_enabled=&#8220;0&#8243; locked=&#8220;off&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220; theme_builder_area=&#8220;post_content&#8220; sticky_enabled=&#8220;0&#8243;]<\/p>\n<p><strong>1. ALLGEMEIN<\/strong><\/p>\n<p>Die folgenden Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten, sofern nicht ausdr\u00fccklich anders angegeben, f\u00fcr alle Verk\u00e4ufe und Dienstleistungen der Zephyr Group Srl. Alle Angebote des Lieferanten sind unverbindlich, bis sie von dem K\u00e4ufer durch eine Bestellbest\u00e4tigung auf Grundlage dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen angenommen werden. \u00c4nderungen oder Stornierungen der Bestellung werden nach Erhalt durch den Lieferanten nicht akzeptiert, es sei denn, sie werden schriftlich vom Lieferanten best\u00e4tigt.  <\/p>\n<p><strong>2. GEISTIGES EIGENTUM, VERTRAULICHKEIT<\/strong><\/p>\n<p>Dokumente und Informationen d\u00fcrfen von keiner der Vertragsparteien an Dritte weitergegeben oder \u00fcber den konkreten Vertragszweck hinaus genutzt werden, ohne die vorherige ausdr\u00fcckliche schriftliche Zustimmung der anderen Partei. Der Lieferant beh\u00e4lt alle Rechte an geistigem Eigentum und Urheberrechten hinsichtlich aller Ersatzteile, Dienstleistungen, Dokumente und Informationen, die gem\u00e4\u00df diesen Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen bereitgestellt werden. Der K\u00e4ufer muss den Lieferanten von allen Anspr\u00fcchen, Verlusten oder Sch\u00e4den freistellen, die durch die Nutzung, \u00c4nderung, Kopie oder Ver\u00f6ffentlichung dieser Dokumente und Informationen entstehen.  <\/p>\n<p><strong>3. LIEFERUNGEN, ANNAHME UND R\u00dcCKGABE VON ERSATZTEILEN \/ AUSF\u00dcHRUNG UND ANNAHME VON DIENSTLEISTUNGEN<\/strong><\/p>\n<p>Der Lieferant liefert die Waren gem\u00e4\u00df Incoterms 2020. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, erfolgen alle Verk\u00e4ufe \u201eab Werk\u201c. Alle angegebenen Liefertermine, Durchlaufzeiten oder Fertigstellungstermine f\u00fcr Dienstleistungen sind nur als Richtwerte zu verstehen. Es besteht weder ein ausdr\u00fccklicher noch ein stillschweigender Anspruch darauf, dass eine Dienstleistung zu einem bestimmten Zeitpunkt abgeschlossen oder geliefert wird. Verpackungsmaterialien sind nicht an den Lieferanten zur\u00fcckzusenden. Die gelieferten Ersatzteile oder die vom Lieferanten gem\u00e4\u00df Vertrag erbrachten Dienstleistungen gelten hinsichtlich Menge und Qualit\u00e4t als angenommen, sofern der K\u00e4ufer innerhalb von maximal drei (3) Tagen nach Erhalt der Ware oder Abschluss der Arbeiten keine ausdr\u00fcckliche Mitteilung \u00fcber M\u00e4ngel, Sch\u00e4den oder Defekte an den Lieferanten \u00fcbermittelt. R\u00fccksendungen von Waren werden vom Lieferanten nicht akzeptiert.      <\/p>\n<p>Sollte der K\u00e4ufer nach Abschluss des Vertrags schriftlich den Lieferanten im Voraus dar\u00fcber informieren, dass eine Lieferung von Ersatzteilen oder die Erbringung einer Dienstleistung aus Gr\u00fcnden, die dem K\u00e4ufer zuzurechnen sind, nicht angenommen werden kann, so hat der K\u00e4ufer dem Lieferanten den Grund und den Zeitraum, nach dem die Lieferung oder Dienstleistung angenommen wird, ausdr\u00fccklich schriftlich mitzuteilen. Der K\u00e4ufer hat den Betrag des Vertrags zu zahlen, der bei Lieferung f\u00e4llig geworden w\u00e4re, als ob die Lieferung erfolgt w\u00e4re. Der Lieferant ist berechtigt, den K\u00e4ufer schriftlich aufzufordern, die Lieferung der Ersatzteile oder den Beginn der Dienstleistung innerhalb einer angemessenen Frist zu akzeptieren. Alle zus\u00e4tzlichen Kosten, die aufgrund dieser Verz\u00f6gerung anfallen, tr\u00e4gt der K\u00e4ufer, siehe Abschnitt 8.2.<br \/>Der K\u00e4ufer hat das Recht, den Vertrag zu k\u00fcndigen, falls es vern\u00fcnftigerweise offensichtlich wird, dass der Lieferant bestimmte Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht erf\u00fcllt.   <\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>4. VERG\u00dcTUNG, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN UND EIGENTUM<\/strong><\/p>\n<p>4.1 Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, basiert der im Vertrag festgelegte Preis auf Arbeiten, die w\u00e4hrend der regul\u00e4ren Arbeitszeiten erbracht werden. Der Lieferant hat die geleisteten Arbeitsstunden pro Woche mittels Stundenzettel zu melden, und der K\u00e4ufer hat diese unverz\u00fcglich zu pr\u00fcfen und zu best\u00e4tigen. Die vom Lieferanten bereitgestellten Stundenzettel gelten als Nachweis f\u00fcr die vom Lieferanten in Rechnung gestellten Arbeitsstunden. Die S\u00e4tze f\u00fcr regul\u00e4re Arbeitszeiten, \u00dcberstunden und Tagespauschalen sind in der jeweils aktuellen Preisliste des Lieferanten festgelegt (die S\u00e4tze k\u00f6nnen gelegentlich ge\u00e4ndert werden). Dem K\u00e4ufer werden f\u00fcr jeden vom Lieferanten entsandten Mitarbeiter Tagespauschalen basierend auf der Anzahl der Arbeitstage ab dem Tag der Abreise des Mitarbeiters bis zu dessen R\u00fcckkehr berechnet. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, umfasst eine Arbeitswoche vierzig (40) Stunden; acht (8) Arbeitsstunden pro Arbeitstag, insgesamt f\u00fcnf (5) Arbeitstage. Lokale gesetzliche Feiertage sind zu ber\u00fccksichtigen. Sofern nicht anders vereinbart, werden dem K\u00e4ufer alle Arbeiten, die \u00fcber die regul\u00e4ren Arbeitszeiten hinausgehen, als \u00dcberstunden berechnet. Wartezeiten, f\u00fcr die der K\u00e4ufer nicht verantwortlich ist, werden dem K\u00e4ufer zu den S\u00e4tzen f\u00fcr regul\u00e4re Arbeitszeiten in Rechnung gestellt. Die Zeit, die die vom Lieferanten gestellten Mitarbeiter f\u00fcr die Fahrt von der Basis des Lieferanten zur Basis des K\u00e4ufers, zum Arbeitsplatz sowie von und zur vom K\u00e4ufer bereitgestellten Unterkunft ben\u00f6tigen, wird dem K\u00e4ufer in Rechnung gestellt. Die Tagesverg\u00fctung sowie die Entsch\u00e4digung f\u00fcr Arbeitsunf\u00e4higkeit aufgrund von Krankheit oder Verletzung der vom Lieferanten gestellten Mitarbeiter k\u00f6nnen dem K\u00e4ufer in Rechnung gestellt werden, sofern diese durch fehlende vorbeugende Ma\u00dfnahmen und mangelnde Sicherheit am Arbeitsplatz seitens des K\u00e4ufers verursacht wurden.          <\/p>\n<p>4.2 Alle Reisekosten sowie 10 % Verwaltungskosten, die w\u00e4hrend der Durchf\u00fchrung des Vertrags entstehen, gehen zulasten des K\u00e4ufers. Die Reisekosten umfassen:<br \/>(a) Fahrkarten f\u00fcr Zug, Schiff, Flugzeug und\/oder Bus;<br \/>(b) Transporte, Zollgeb\u00fchren und Versandkosten, Versicherungen f\u00fcr pers\u00f6nliche Gegenst\u00e4nde, Werkzeuge, die zur Ausf\u00fchrung der Arbeiten erforderlich sind, einschlie\u00dflich Zuschl\u00e4gen aufgrund von \u00dcberladung bei Luftfracht;<br \/>(c) alle vom Lieferanten getragenen Kosten f\u00fcr vom K\u00e4ufer bestellte Dienstleistungen, wie Internet, Fax und Telefonate.    <\/p>\n<p>4.3 Im Falle von Krankheit oder Verletzung eines Mitarbeiters des Lieferanten w\u00e4hrend oder au\u00dferhalb der Arbeit, der medizinische Behandlung oder Krankenhausaufenthalt ben\u00f6tigt, hat der K\u00e4ufer sicherzustellen, dass dem Mitarbeiter des Lieferanten die bestm\u00f6gliche und angemessenste Versorgung in Krankenh\u00e4usern bereitgestellt wird. Sollte eine R\u00fcckf\u00fchrung eines kranken, verletzten oder verstorbenen Mitarbeiters des Lieferanten erforderlich sein, hat der K\u00e4ufer den Lieferanten bei der Organisation der R\u00fcckf\u00fchrung auf die sicherste und geeignetste Weise zu unterst\u00fctzen. Alle in 4.3 genannten Kosten gehen zu Lasten des K\u00e4ufers.  <\/p>\n<p>4.4 Sofern nicht anders vereinbart, sind alle Zahlungen per Bank\u00fcberweisung in der auf der Rechnung angegebenen W\u00e4hrung und auf das angegebene Bankkonto innerhalb des im Auftrag vorgesehenen Zeitraums zu leisten. Alle Zahlungen erfolgen vollst\u00e4ndig und ohne Aufrechnung, Gegenforderungen oder Abz\u00fcge. Der K\u00e4ufer zahlt Zinsen auf versp\u00e4tete Zahlungen gem\u00e4\u00df dem italienischen Gesetz \u00fcber Zahlungsverzug ab dem F\u00e4lligkeitsdatum bis zum tats\u00e4chlichen Zahlungstag. Der K\u00e4ufer tr\u00e4gt s\u00e4mtliche Kosten im Zusammenhang mit der Geltendmachung der Forderung, einschlie\u00dflich angemessener Rechtskosten. Bei Zahlungsverzug von mehr als drei\u00dfig (30) Tagen ist der Lieferant berechtigt, den Vertrag nach schriftlicher Mitteilung an den K\u00e4ufer auszusetzen oder zu k\u00fcndigen, ohne die zus\u00e4tzlichen Rechte des Lieferanten gem\u00e4\u00df Vertrag oder Gesetz auszuschlie\u00dfen. Der Lieferant beh\u00e4lt das Eigentum an allen gelieferten, bereitgestellten oder \u00fcbergebenen Teilen, Materialien, Ausr\u00fcstungen, Verbrauchsmaterialien oder Ersatzteilen sowie allen anderen Gegenst\u00e4nden, bis die vollst\u00e4ndige Zahlung erfolgt ist. Als Voraussetzung f\u00fcr die Ausf\u00fchrung der Dienstleistungen oder Lieferung der Ersatzteile ist der Lieferant berechtigt, vom K\u00e4ufer (i) eine Vorauszahlung und\/oder (ii) den Abschluss einer Versicherung zu verlangen, die alle offenen Betr\u00e4ge des bereits f\u00e4lligen Preises gegen\u00fcber dem Lieferanten oder einem verbundenen Mitglied abdeckt.        <\/p>\n<p>4.5 Kosten f\u00fcr Arbeiten oder Dienstleistungen, die der Lieferant \u00fcber die Anwendbarkeit des Vertrags hinaus erbringt, werden als Zusatzarbeiten gem\u00e4\u00df der aktuellen Preisliste des Lieferanten und diesen Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen berechnet.<\/p>\n<p><strong>5. GARANTIEN<\/strong><\/p>\n<p>5.1 Der Lieferant ist nach eigenem, unanfechtbarem Ermessen berechtigt, die betreffenden Waren zu reparieren oder zu ersetzen und alle Arbeiten, die M\u00e4ngel an Materialien, Dienstleistungen oder Ausf\u00fchrungen aufweisen, ganz oder teilweise neu auszuf\u00fchren, w\u00e4hrend der Garantiezeit. Soweit die reine Herstellung des Produkts durch den Lieferanten betrifft, haftet der Lieferant nicht f\u00fcr Fehler und M\u00e4ngel, die ausschlie\u00dflich auf Leistungen des Herstellers, Frachtf\u00fchrers, Spediteurs oder Subunternehmers zur\u00fcckzuf\u00fchren sind. Der K\u00e4ufer hat unverz\u00fcglich die notwendigen Ma\u00dfnahmen zu ergreifen, um eine Verschlimmerung der M\u00e4ngel zu verhindern, und alle Garantieforderungen in Bezug auf die vorliegenden Bedingungen innerhalb von maximal vierzehn (14) Tagen ab Bekanntwerden der M\u00e4ngel ausdr\u00fccklich und schriftlich mitzuteilen. Der K\u00e4ufer muss nachweisen, dass sein Anspruch unter die vorliegenden Garantiebedingungen f\u00e4llt. Auf Verlangen des K\u00e4ufers werden die ausgetauschten Teile Eigentum des K\u00e4ufers und auf dessen Kosten geliefert.    <\/p>\n<p>5.2 Die Garantiezeit der Ersatzteile beginnt mit dem Versanddatum der Waren und endet sechs (6) Monate nach deren Installation oder sp\u00e4testens zw\u00f6lf (12) Monate nach Versand (wenn das erste Ablaufdatum erreicht ist, ist das andere nicht mehr g\u00fcltig). Die Garantiezeit der reparierten oder ersetzten Ersatzteile endet sechs (6) Monate nach dem Einbau der reparierten oder ersetzten Teile oder nach Ablauf der Garantiezeit der urspr\u00fcnglich gelieferten Ersatzteile (wenn das erste Ablaufdatum erreicht ist, ist das andere nicht mehr g\u00fcltig), siehe oben Punkt 5.2. <\/p>\n<p>5.3 Die Garantiezeit f\u00fcr vom Lieferanten selbst erbrachte Dienstleistungen beginnt mit dem Enddatum der Arbeiten und endet sechs (6) Monate nach dem letzten Arbeitstag. Die Garantiezeit f\u00fcr unter Garantie nachgearbeitete Dienstleistungen endet sechs (6) Monate nach dem Enddatum der Arbeiten unter Garantie. Die Garantiezeit f\u00fcr Dienstleistungen unter Garantie unterliegt denselben Bedingungen, Einschr\u00e4nkungen und Haftungsgrenzen wie die f\u00fcr urspr\u00fcnglich erbrachte Leistungen geltenden Bedingungen. Unter keinen Umst\u00e4nden darf die Garantiezeit f\u00fcr Ersatzteile oder vom Lieferanten selbst erbrachte Dienstleistungen (erste Lieferung, Reparatur, Ersatz oder nachgearbeitete Arbeiten) zw\u00f6lf (12) Monate ab Beginn der Garantiezeit des urspr\u00fcnglich gelieferten Teils oder der Dienstleistung \u00fcberschreiten, siehe oben Punkte 5.2 und 5.3. Die Garantie erlischt, falls die Ersatzteile versandbereit oder die Dienstleistungen ausf\u00fchrungsbereit sind, der Lieferant jedoch nicht in der Lage ist, den Versand oder Beginn der Arbeiten fortzusetzen, weil der K\u00e4ufer bestimmte Verpflichtungen nicht erf\u00fcllt.    <\/p>\n<p>5.4 Der Lieferant haftet nicht f\u00fcr M\u00e4ngel, die z.\u202fB. durch oder infolge von Folgendem entstehen: (1) Bau- oder Produktionsarbeiten zur Erf\u00fcllung des Vertrags, Dienstleistungen Dritter (Subunternehmer) im Rahmen des Vertrags; (2) Materialien, Komponenten, Ger\u00e4te oder Software, die vom K\u00e4ufer bereitgestellt werden; (3) Fahrl\u00e4ssigkeit oder Betrug des K\u00e4ufers; (4) Ersatzteile, Zubeh\u00f6r oder Teile, die vom K\u00e4ufer w\u00e4hrend oder im Zusammenhang mit der Dienstleistung bereitgestellt werden; (5) unsachgem\u00e4\u00dfe Herstellung, Installation oder \u00c4nderung durch den K\u00e4ufer; (6) normale Abnutzung und Verschlechterung; (7) Verwendung ungeeigneter Materialien oder Verbrauchsg\u00fcter durch den K\u00e4ufer; (8) Schwankungen der Stromversorgung; (9) Nutzung, Bedienung oder Verwendung von Ger\u00e4ten, hergestellten Teilen oder Komponenten und Nutzung der gelieferten Teile, die nicht den Handb\u00fcchern, Anweisungen oder Spezifikationen des Lieferanten entsprechen oder nicht der \u00fcblichen industriellen Praxis entsprechen. Die Garantiepflichten des Lieferanten schlie\u00dfen Kranarbeiten, Stromversorgung, Ger\u00fcste und Trockendocks, Unterwasserarbeiten, Schleppkosten, Montage- und Demontagekosten sowie Kosten von Mitarbeitern des K\u00e4ufers oder dessen Vertretern aus. Der K\u00e4ufer stellt den Lieferanten von allen genannten Kosten frei, sofern die oben genannten Bedingungen eintreten. Wird nach \u00dcberpr\u00fcfung der Garantie durch den Lieferanten festgestellt, dass der Anspruch des K\u00e4ufers nicht den vorliegenden Bedingungen entspricht, gelten die Garantiebedingungen nicht, und der K\u00e4ufer tr\u00e4gt alle Kosten f\u00fcr die \u00dcberpr\u00fcfung, Reparaturen und Ersatzleistungen.  <\/p>\n<p>5.5 Diese Klausel 5 stellt die einzige anzuwendende Garantie f\u00fcr die Dienstleistungen und Ersatzteile dar und ersetzt alle sonstigen ausdr\u00fccklichen oder stillschweigenden Garantien, Versicherungen, Verpflichtungen oder Haftungen, einschlie\u00dflich Garantien und Pflichten f\u00fcr M\u00e4ngelanspr\u00fcche. Mit dieser Klausel verzichtet der K\u00e4ufer auf alle sonstigen ausdr\u00fccklichen oder stillschweigenden Anspr\u00fcche, Garantien, Versicherungen und Haftungen aus Gesetzen oder anderen Quellen (einschlie\u00dflich, ohne Einschr\u00e4nkung, Eignung, Verkaufsf\u00e4higkeit oder zufriedenstellender Qualit\u00e4t). <\/p>\n<p><strong>6. HAFTUNG DES LIEFERANTEN<\/strong><\/p>\n<p>6.1 Unter keinen Umst\u00e4nden haftet der Lieferant f\u00fcr indirekte, zuf\u00e4llige, besondere, au\u00dfergew\u00f6hnliche, Folgesch\u00e4den oder sonstige unvorhergesehene Sch\u00e4den, einschlie\u00dflich, aber nicht beschr\u00e4nkt auf, entgangenen Gewinn, entgangene Einnahmen oder Einsparungen, Straf- oder Exemplarsch\u00e4den, Kosten f\u00fcr Ersatzger\u00e4te oder Teile, Dienstleistungen, Demontage oder Neuinstallation, die nicht durch die vorliegenden Garantiebedingungen abgedeckt sind. Dar\u00fcber hinaus haftet der Lieferant nicht f\u00fcr Kosten von Schleppdiensten, Dekontamination, Festmachen, Unterwasserarbeiten, Sch\u00e4den an Schiffen, Maschinenr\u00e4umen, Kraftwerken, Werften oder sonstigen Eigent\u00fcmern (einschlie\u00dflich Eigentum des K\u00e4ufers), Sch\u00e4den an Ger\u00e4ten oder Eigentum, die keine gelieferten Ersatzteile sind, oder an hergestellten Teilen, Werkzeugen und Ger\u00e4ten. <\/p>\n<p>6.2 Der Lieferant haftet nicht f\u00fcr Arbeiten, die nach Anweisungen des K\u00e4ufers oder Dritter durchgef\u00fchrt oder geleitet werden, selbst wenn diese Arbeiten in Anwesenheit oder auf Anweisung von Mitarbeitern des Lieferanten erfolgen.<\/p>\n<p>Der K\u00e4ufer tr\u00e4gt das Risiko der Verschlechterung seiner Ger\u00e4te oder sonstigen G\u00fcter, auch wenn diese in Einrichtungen des Lieferanten gelagert werden.<\/p>\n<p>6.3 Die Haftung des Lieferanten f\u00fcr Sch\u00e4den durch fehlerhafte Produkte ist auf den Rechnungswert der fehlerhaften Waren beschr\u00e4nkt. Diese Beschr\u00e4nkung gilt nicht f\u00fcr Sch\u00e4den, die auf grobe Fahrl\u00e4ssigkeit oder vors\u00e4tzliches Fehlverhalten zur\u00fcckzuf\u00fchren sind. Der Lieferant haftet nicht f\u00fcr Sch\u00e4den, wenn die gekauften Waren nicht bestimmungsgem\u00e4\u00df oder gem\u00e4\u00df den technischen Eigenschaften verwendet werden, oder f\u00fcr Sch\u00e4den, die auf die Nichtbefolgung von Installations-, Inbetriebnahme-, Betriebs- oder Wartungsanweisungen durch den K\u00e4ufer zur\u00fcckzuf\u00fchren sind, oder wenn die Waren manipuliert, ver\u00e4ndert oder missbr\u00e4uchlich verwendet wurden.  <\/p>\n<p><strong>7.VERSICHERUNGSPOLICY<\/strong><\/p>\n<p>Sowohl Lieferant als auch K\u00e4ufer m\u00fcssen auf eigene Kosten eine vollst\u00e4ndige Versicherung zur Absicherung ihres Eigentums und ihrer Mitarbeiter unterhalten. Beide Parteien m\u00fcssen von ihren Versicherern eine Verzichtserkl\u00e4rung auf R\u00fcckgriffs- und Subrogationsrechte gegen die andere Partei einholen und die andere Partei von allen Garantieanspr\u00fcchen oder Anspr\u00fcchen der Versicherer freistellen und entsch\u00e4digen. <\/p>\n<p><strong>8. EXPORTKONTROLLEN<\/strong><\/p>\n<p>8.1 Beide Parteien stimmen zu, dass die gelieferten Ersatzteile allen Exportkontrollen oder Beschr\u00e4nkungen unterliegen, die von L\u00e4ndern, Organisationen oder Nationen auferlegt werden, einschlie\u00dflich des Landes des Lieferanten, der Vereinten Nationen, der Europ\u00e4ischen Union und der Vereinigten Staaten von Amerika. Der K\u00e4ufer verpflichtet sich, die Ersatzteile sowie alle zugeh\u00f6rigen technischen Informationen, Dokumente und Materialien weder direkt noch indirekt entgegen diesen Kontrollen zu importieren, zu exportieren, weiterzuverkaufen, umzuverlagern oder zu \u00fcbertragen. <\/p>\n<p>8.2 Der K\u00e4ufer erkl\u00e4rt, dass die gelieferten Ersatzteile ausschlie\u00dflich zu friedlichen Zwecken verwendet werden. Der K\u00e4ufer best\u00e4tigt ferner, dass die Ersatzteile nicht in Verbindung mit oder f\u00fcr nukleare, chemische oder biologische Waffen, Raketen oder andere Tr\u00e4gersysteme solcher Waffen, zur Unterst\u00fctzung terroristischer Aktivit\u00e4ten oder f\u00fcr andere milit\u00e4rische Zwecke verwendet werden. Die Ersatzteile d\u00fcrfen nicht weiterverkauft werden, wenn der Endk\u00e4ufer im Verdacht steht, sie f\u00fcr die genannten Zwecke zu verwenden. Auf Anforderung des Lieferanten hat der K\u00e4ufer alle Zertifikate im Zusammenhang mit Gesetzen, Vorschriften und Beschr\u00e4nkungen der Exportkontrollen, einschlie\u00dflich, aber nicht beschr\u00e4nkt auf Endverwendungszertifikate, in der vom Lieferanten geforderten Form vorzulegen.   <\/p>\n<p><strong>9. H\u00d6HERE GEWALT UND ANDERE GERECHTFERTIGTE VERZ\u00d6GERUNGEN<\/strong><\/p>\n<p>9.1 Weder K\u00e4ufer noch Lieferant haften f\u00fcr eine Nichterf\u00fcllung oder Verz\u00f6gerung bei der Erf\u00fcllung ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag oder f\u00fcr daraus resultierende Sch\u00e4den, sofern diese auf h\u00f6here Gewalt zur\u00fcckzuf\u00fchren sind, einschlie\u00dflich, aber nicht beschr\u00e4nkt auf Naturkatastrophen, Kriege (erkl\u00e4rt oder nicht), Kriegsausr\u00fcstung, B\u00fcrgerkriege, Aufst\u00e4nde, Feindseligkeiten, Unruhen, terroristische Aktivit\u00e4ten, Embargos, Ma\u00dfnahmen ziviler oder milit\u00e4rischer Beh\u00f6rden, Feuer, \u00dcberschwemmungen, Streiks, Fehler bei Herstellung, Materialien oder Eigenschaften durch Unterlieferanten oder Subunternehmer, Epidemien oder extrem schlechtes Wetter, das eine oder beide Parteien betrifft, oder Ursachen au\u00dferhalb ihrer Kontrolle.<\/p>\n<p>9.2 Kann die Dienstleistung aus Gr\u00fcnden, die dem K\u00e4ufer zuzuschreiben sind, nicht wie vereinbart beginnen oder wird sie durch h\u00f6here Gewalt oder aus Gr\u00fcnden, die nicht dem Lieferanten zuzuschreiben sind, unterbrochen, so tr\u00e4gt der K\u00e4ufer alle Kosten f\u00fcr die Aufrechterhaltung der Arbeitskr\u00e4fte am oder in der N\u00e4he des Arbeitsorts (einschlie\u00dflich Geh\u00e4lter und Unterkunft). Dauert die Unterbrechung l\u00e4nger als eine Woche, k\u00f6nnen die Mitarbeiter des Lieferanten in ihr Herkunftsland zur\u00fcckgef\u00fchrt werden. Alle Kosten f\u00fcr R\u00fcckf\u00fchrung und\/oder anschlie\u00dfende R\u00fcckreise tr\u00e4gt der K\u00e4ufer. Dauert die Unterbrechung l\u00e4nger als zwei (2) Monate, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von drei (3) Tagen durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei zu k\u00fcndigen, ohne die Rechte beider Parteien bis zum Zeitpunkt der Beendigung zu beeintr\u00e4chtigen. Infolge dieser Unterbrechung oder eines nachfolgenden Neustarts oder Abschlusses der Dienstleistung hat der K\u00e4ufer den Lieferanten von allen zus\u00e4tzlichen, angemessen entstandenen oder vorgestreckten Kosten zu entsch\u00e4digen.    <\/p>\n<p><strong>10. VEREINBARUNG ZUR ZAHLUNGSGARANTIE<\/strong><\/p>\n<p>10.1 Der K\u00e4ufer garantiert dem Lieferanten sein fortw\u00e4hrendes Interesse an der Zahlungsgarantie und gegebenenfalls ein Schiffspfand, einschlie\u00dflich aller Immobilien, auf denen sich die Ersatzteile befinden, sowie aller Produkte und Gewinne aus deren Verkauf oder Vermietung, als vollst\u00e4ndige Zahlungsgarantie f\u00fcr die Dienstleistungen. Mit dieser Klausel verzichtet der K\u00e4ufer auf jegliche Anspr\u00fcche, Einreden und Rechtsmittel, die sich aus dem Pfandrecht des Lieferanten ergeben k\u00f6nnten. <\/p>\n<p><strong>11. VERPFLICHTUNG ZUS\u00c4TZLICHER LEISTUNGEN DES K\u00c4UFERS<\/strong><\/p>\n<p>Der K\u00e4ufer hat alle im Arbeitsbereich geltenden Gesetze, Vorschriften und Bestimmungen einzuhalten, die sich aus der Ausf\u00fchrung der Herstellung ergeben. Ohne Kosten f\u00fcr den Lieferanten garantiert der K\u00e4ufer, dass alle folgenden Einrichtungen und Dienstleistungen von guter Qualit\u00e4t und ausreichender Menge sind, um dem Lieferanten die Arbeit zu erm\u00f6glichen, sofern nicht anders schriftlich vereinbart: <\/p>\n<p>11.1 Unterst\u00fctzungspersonal mit geeigneten Werkzeugen (z.\u202fB. Bohrer und Taschenlampen), Hebevorrichtungen und Transportmitteln f\u00fcr schwere Lasten, ausgestattet mit notwendigen Brennstoffen, Schmierstoffen, Wasser, Strom, Druckluft und Waschger\u00e4ten, die f\u00fcr die Ausf\u00fchrung der Arbeiten erforderlich sind;<\/p>\n<p>11.2 Beheizte Geb\u00e4ude und\/oder Klimaanlagen sowie Trinkwasser f\u00fcr die Mitarbeiter, Unterkunft und Verpflegung f\u00fcr die Mitarbeiter des Lieferanten in der N\u00e4he des Arbeitsplatzes, einschlie\u00dflich: Spinde mit Schubladen und Aufbewahrung f\u00fcr Werkzeuge, Ger\u00e4te und Materialien der Mitarbeiter, Umkleider\u00e4ume mit Verschlussm\u00f6glichkeiten, Badezimmer und R\u00e4ume f\u00fcr pers\u00f6nliche Hygiene, m\u00f6blierte B\u00fcros mit Schl\u00f6ssern, Telefon, Fax, Internet und sonstigen Einrichtungen auf Wunsch der Mitarbeiter des Lieferanten;<\/p>\n<p>11.3Unterst\u00fctzung auf Anfrage des Lieferanten, einschlie\u00dflich Zollpapiere f\u00fcr Import und Export von Ausr\u00fcstung und Werkzeugen des Lieferanten, alle umsatzsteuer- und zollfrei;<\/p>\n<p>11.4 Unterst\u00fctzung, damit die Mitarbeiter des Lieferanten Visa und sonstige Dokumente zur Einreise, Ausreise, zum Aufenthalt oder zur Arbeit im jeweiligen Land erhalten, einschlie\u00dflich freiem Zugang zu und von der Arbeitsst\u00e4tte;<\/p>\n<p>11.5 Informationen \u00fcber (i) lokale Gesetze und Vorschriften, die auf die Arbeit anwendbar sind, und (ii) alle gef\u00e4hrlichen Bedingungen oder ungew\u00f6hnlichen Risiken im Land des K\u00e4ufers, am Arbeitsplatz oder bei der Nutzung von Werkzeugen oder Ger\u00e4ten, die vom K\u00e4ufer bereitgestellt werden;  <\/p>\n<p>11.6 Zus\u00e4tzliche vom Lieferanten geforderte Sicherheitsma\u00dfnahmen.<\/p>\n<p>If the Purchaser is unable or unwilling to provide any of the above-mentioned structure or service, the Supplier shall have the right either to terminate the Contract without any responsibility towards the Purchaser, or to provide the above-mentioned structure or service charging to the Purchaser all the related costs.<\/p>\n<p><strong>12. ABGABEN, STEUERN, BEITR\u00c4GE UND GESETZESKONFORMIT\u00c4T<\/strong><\/p>\n<p>Der K\u00e4ufer zahlt, soweit zutreffend, alle Abgaben, Abz\u00fcge, Steuern, Z\u00f6lle und Kosten, die von Klassifizierungs- oder Pr\u00fcfungsstellen verlangt werden. Der K\u00e4ufer ist verantwortlich f\u00fcr alle damit verbundenen Dokumente oder Genehmigungen, die nach geltendem Recht erforderlich sind, sowie f\u00fcr etwaige \u00c4nderungen dieser Gesetze. <\/p>\n<p><strong>13. ANWENDBARES RECHT<\/strong><\/p>\n<p>13.1 Dieser Vertrag unterliegt seinen Bestimmungen und dem Recht des Landes, in dem der Lieferant seinen Sitz hat.<\/p>\n<p><strong>14. GESAMTVERTRAG<\/strong><\/p>\n<p>Die vorliegenden Bedingungen und erg\u00e4nzenden Vereinbarungen zu diesem Vertrag (ausschlie\u00dflich betreffend Preis, Lieferzeit und Lieferort, technische Spezifikationen und Menge der zu versendenden Ersatzteile, Preis, Zeit und Ort der Arbeit sowie technische Spezifikationen und Beschreibung der Dienstleistungen) bilden die gesamte Vereinbarung und Auslegung zwischen den Parteien in Bezug auf den Gegenstand dieses Dokuments und ersetzen alle vorherigen Vereinbarungen und Auslegungen. Alle Wartungsarbeiten oder Lieferungen von Ersatzteilen, die vom Lieferanten an den K\u00e4ufer verkauft werden, erfolgen gem\u00e4\u00df den Bedingungen und Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen des Lieferanten. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags eine Abweichung von geltendem Recht darstellen, wird die Bestimmung so angepasst, dass sie mit dem geltenden Recht \u00fcbereinstimmt. Keine Bedingung, Garantie oder Vereinbarung in einem anderen Vertrag, Katalog oder sonstigen Dokument ist anwendbar, sofern sie nicht ausdr\u00fccklich schriftlich im Vertrag enthalten ist.   <\/p>\n<p>[\/et_pb_text][et_pb_button button_url=&#8220;https:\/\/whistleblowing.varhub.it\/Whistleblowing?code=ZEPHYRGROUPSRL&#8220; url_new_window=&#8220;on&#8220; button_text=&#8220;Meldung senden&#8220; button_alignment=&#8220;center&#8220; _builder_version=&#8220;4.25.1&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220; theme_builder_area=&#8220;post_content&#8220;][\/et_pb_button][\/et_pb_column][\/et_pb_row][\/et_pb_section]<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen1. ALLGEMEIN Die folgenden Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten, sofern nicht ausdr\u00fccklich anders angegeben, f\u00fcr alle Verk\u00e4ufe und Dienstleistungen der Zephyr Group Srl. 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